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OLG Hamburg, 25.01.2002 - 8 W 21/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsanwaltskammerhamburg.de
BRAGO §§ 37 Nr. 7; ZPO § 91
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 37 Nr. 7
Anwaltsgebühren: Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 23.10.2001 - 306 O 208/92
- OLG Hamburg, 25.01.2002 - 8 W 21/02
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamburg 2002, 163
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 15 W 87/06
Anwaltsgebühr: Prüfung der Rechtzeitigkeit einer Berufung der Gegenseite; mit den …
Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln, OLGR 1998, 150; OLG Hamburg, OLGR 2002, 163; anders allerdings OLG Hamburg MDR 2003, 835). - OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 18 WF 207/08
Anwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei Zurücknahme der Berufung
Eine Stellungnahme zu einem Fristverlängerungsgesuch der Gegenseite im Rechtsmittelverfahren wird von der Rechtsprechung ebenfalls in der Regel noch dem ersten Rechtszug zugerechnet (vgl. OLG Köln OLGR 1998, 150; OLG Hamburg OLGR 2002, 163. Auch eine Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur prozessualen Situation im Berufungsverfahren (OLG Hamburg MDR 2005, 1018 ) oder eine (unaufgeforderte) Stellungnahme des Anwalts gegenüber seiner Partei zur Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (BGH aaO.) ist vielfach noch der Tätigkeit im ersten Rechtszug zuzurechnen.